Kurze Antwort
Richtig ist: Mehr als 300 m.
Richtig ist: mehr als 300 m. Nach den (in vielen Ländern so geregelten) Jagdschutzbestimmungen gilt eine frei umherstreifende Katze erst ab über 300 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude als wildernd und kann dann im Rahmen des Jagdschutzes rechtlich erfasst werden. Achtung: Regelungen können je nach Bundesland abweichen.
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