BayernRechtBAY-RE-149-2025

Ab welcher Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude gilt eine Katze als wildernd im Sinne des Jagdgesetzes?

Kurze Antwort

Richtig ist: Mehr als 300 m.

  • A)Mehr als 200 m
  • B)Mehr als 300 m
  • C)Mehr als 500 m
Erklärung

Richtig ist: mehr als 300 m. Nach den (in vielen Ländern so geregelten) Jagdschutzbestimmungen gilt eine frei umherstreifende Katze erst ab über 300 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude als wildernd und kann dann im Rahmen des Jagdschutzes rechtlich erfasst werden. Achtung: Regelungen können je nach Bundesland abweichen.

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