Kurze Antwort
Richtig ist: Nur die Rehgeiß.
Eintragungspflicht besteht für erlegtes oder dem Revierinhaber abgeliefertes Abschussplanwild, nicht aber für verendete Kitze außerhalb der Streckenpflicht. Bei einem Unfall am 10. August ist die Geiß als Fall-/Unfallwild in die Streckenliste aufzunehmen, das Kitz jedoch nicht. Daher: Nur die Rehgeiß eintragen.
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