BayernRechtBAY-RE-97-2025

Am 10. August wird eine Rehgeiß samt ihrem Kitz bei einem Verkehrsunfall getötet. Beide Stücke sind bei der Inbesitznahme durch den Revierinhaber nicht mehr verwertbar. Was ist in die Streckenliste einzutragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur die Rehgeiß.

  • A)Beide Stücke
  • B)Nur die Rehgeiß
  • C)Es ist keine Eintragung erforderlich
Erklärung

Eintragungspflicht besteht für erlegtes oder dem Revierinhaber abgeliefertes Abschussplanwild, nicht aber für verendete Kitze außerhalb der Streckenpflicht. Bei einem Unfall am 10. August ist die Geiß als Fall-/Unfallwild in die Streckenliste aufzunehmen, das Kitz jedoch nicht. Daher: Nur die Rehgeiß eintragen.

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