BayernRechtBAY-RE-91-2025

Am 15. August fällt ein Rotwildkalb dem Straßenverkehr zum Opfer. Das Wildbret ist für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Muss der Revierinhaber für das überfahrene Stück eine Abschussmeldung an die untere Jagdbehörde erstatten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Unfallwild beim Rotwild ist in Hochwildrevieren strecken- und meldepflichtig: Der Revierinhaber muss das Stück in die Streckenliste eintragen und binnen einer Woche der unteren Jagdbehörde den Abschuss melden, auch wenn das Wildbret nicht verwertbar ist. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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