Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Unfallwild beim Rotwild ist in Hochwildrevieren strecken- und meldepflichtig: Der Revierinhaber muss das Stück in die Streckenliste eintragen und binnen einer Woche der unteren Jagdbehörde den Abschuss melden, auch wenn das Wildbret nicht verwertbar ist. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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