Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, unverzüglich nach der Erlegung.
Richtig ist Option 1: Bei schwerkrankem/ verunfalltem Wild (offener Vorderlaufbruch) besteht aus Tierschutzgründen die Pflicht zum sofortigen Hegeabschuss – und dieser Schonzeitabschuss ist der Unteren Jagdbehörde unverzüglich zu melden. Eine bloße Eintragung in die Streckenliste nach Jagdjahresende reicht hier nicht aus. Regulations may vary depending on the federal state.
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