Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Ein im August verendet aufgefundenes Geißkitz fällt nicht unter die eintragungspflichtige Strecke, weil es weder erlegt noch in einem meldepflichtigen Zeitraum/Anlass für Fallwild erfasst wird. Nur bestimmte Funde (z. B. im Februar) bzw. Erlegungen sind fristgebunden in die Streckenliste einzutragen.
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