BayernRechtBAY-RE-94-2025

Am 20. August findet der Revierinhaber ein verendetes Geißkitz. Muss er das Stück in die Streckenliste eintragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Ein im August verendet aufgefundenes Geißkitz fällt nicht unter die eintragungspflichtige Strecke, weil es weder erlegt noch in einem meldepflichtigen Zeitraum/Anlass für Fallwild erfasst wird. Nur bestimmte Funde (z. B. im Februar) bzw. Erlegungen sind fristgebunden in die Streckenliste einzutragen.

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