BayernRechtBAY-RE-157-2025

An einem Maisfeld, das zu einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier gehört, verursacht Schwarzwild erheblichen Wildschaden. Eine Vereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Jagdpächter über den Wildschadensersatz besteht nicht. Wer muss den Wildschaden ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdgenossenschaft.

  • A)Jagdpächter
  • B)Jagdgenossenschaft
  • C)Die Gemeinde
Erklärung

Richtig ist die Jagdgenossenschaft. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken haftet gemäß § 29 BJagdG grundsätzlich die Jagdgenossenschaft für Wildschäden durch Schalenwild, sofern die Ersatzpflicht nicht vertraglich auf den Jagdpächter übertragen wurde. Da hier keine Vereinbarung besteht, bleibt die Genossenschaft ersatzpflichtig.

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