Kurze Antwort
Richtig ist: An Endverbraucher.
Richtig ist nur: an Endverbraucher. Geräucherter Wildschinken ist ein verarbeitetes Produkt (Sekundärerzeugnis). Als Jäger-Lebensmittelunternehmer ohne Zulassung als Wildbearbeitungsbetrieb darfst du solche Erzeugnisse nicht an Handel oder Gastronomie und auch nicht an zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe abgeben, sondern ausschließlich direkt an Endverbraucher.
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