BayernRechtBAY-RE-258-2025

An wen darf der Jäger als Lebensmittelunternehmer selbst hergestellten geräucherten Wildschinken abgeben?

Kurze Antwort

Richtig ist: An Endverbraucher.

  • A)An Endverbraucher
  • B)An Einzelhändler einschließlich Gastronomie
  • C)An zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe
Erklärung

Richtig ist nur: an Endverbraucher. Geräucherter Wildschinken ist ein verarbeitetes Produkt (Sekundärerzeugnis). Als Jäger-Lebensmittelunternehmer ohne Zulassung als Wildbearbeitungsbetrieb darfst du solche Erzeugnisse nicht an Handel oder Gastronomie und auch nicht an zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe abgeben, sondern ausschließlich direkt an Endverbraucher.

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