BayernWaffenkundeBAY-WK-236-2025

Auf dem Weg in Ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von einem tollwütigen Fuchs angegriffen. Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar gemacht?

Kurze Antwort

Nein, aufgrund eines rechtfertigenden Notstands handeln Sie nicht rechtswidrig, da der Schuss zur Abwehr des gegenwärtigen Angriffs des tollwütigen Fuchses erforderlich war.

  • A)Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht
  • B)Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht
Erklärung

Notstand (§ 34 StGB) erlaubt Eingriffe, um akute Gefahren für Leib und Leben abzuwehren, wenn mildere Mittel nicht ausreichen. Der Schutz von Leib und Leben überwiegt hier das betroffene Jagdrecht; daher keine Strafbarkeit.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten