BayernJagdpraxisBAY-JB-197-2025

Auf einer Bewegungsjagd haben Sie ein Stück Wild beschossen. Es flüchtet in hohem Tempo, ohne erkennbar zu zeichnen. Nach der Jagd sind weder Anschuss noch Schusszeichen zu finden. Ihr Standnachbar hat die Situation beobachtet und bestätigt Ihren Fehlschuss. Welche Aussage trifft zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Sie melden den Schuss Ihrem Ansteller, damit eine ordnungsgemäße Kontrollsuche durchgeführt werden kann</p>.

  • A)<p>Sie haben gewissenhaft kontrolliert, darüber hinaus bestätigt Ihr Standnachbar den Fehlschuss. Es sind keine weiteren Schritte notwendig</p>
  • B)<p>Sie melden den Schuss Ihrem Ansteller, damit eine ordnungsgemäße Kontrollsuche durchgeführt werden kann</p>
Erklärung

Richtig ist Option 2, weil nach jedem Schuss nachgesucht bzw. mindestens eine Kontrollsuche veranlasst werden muss – auch wenn kein Zeichnen erkennbar ist und der Nachbar einen Fehlschuss bestätigt. Gerade bei Schwarzwild können Schuss- und Pirschzeichen ausbleiben; der Ansteller organisiert die ordnungsgemäße Kontrollsuche.

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