BayernRechtBAY-RE-63-2025

Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Wildkaninchen, Feldhase und Wildenten.

  • A)Wildkaninchen
  • B)Feldhase
  • C)Wildenten
  • D)Waldschnepfen
  • E)Möwen
  • F)Schwarzwild
Erklärung

Nachtzeit ist 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang. In dieser Zeit ist die Jagd grundsätzlich verboten – Ausnahmen gelten u. a. für Schwarzwild, Raubwild, Hasentiere teils landesabhängig, Möwen und Waldschnepfen. Daher sind Wildkaninchen, Feldhase und Wildenten zur Nachtzeit grundsätzlich tabu; Schwarzwild, Möwen und Waldschnepfe dürfen nachts (bei Jagdzeit) bejagt werden. Hinweise: Landesrecht kann Abweichungen enthalten.

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