BayernRechtBAY-RE-118-2025

Auf welche der nachgenannten Wildtiere darf in Bayern am 16. Oktober die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Steinmarder und Frischlinge.

  • A)Ringeltauben
  • B)Steinmarder
  • C)Wachtel
  • D)Rehböcke
  • E)Frischlinge
Erklärung

Am 16. Oktober haben in Bayern u. a. Steinmarder und Frischlinge Jagdzeit. Ringeltaube und Wachtel sind zu diesem Zeitpunkt bereits geschont, Rehböcke sind ab 1. Oktober zu, daher nicht mehr frei. Entscheidend ist die bayerische Jagdzeitenregelung: Steinmarder ab 1. Oktober, Frischlinge ganzjährig (unter Beachtung des Elterntierschutzes).

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