BayernRechtBAY-RE-119-2025

Auf welche der nachgenannten Wildtiere darf in Bayern am 3. Januar die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Ringeltauben, Frischlinge, Schmalrehe und Rotwildkälber.

  • A)Ringeltauben
  • B)Frischlinge
  • C)Feldhasen
  • D)Schmalrehe
  • E)Rotwildkälber
Erklärung

Am 3. Januar liegen in Bayern die Jagdzeiten für Ringeltaube (1.11.–15.1.), Frischlinge (Schwarzwild ganzjährig, aber Muttertierschutz beachten), Schmalrehe (1.9.–31.1.) und Rotwildkälber (1.9.–31.1.). Der Feldhase hat nur 1.10.–31.12. Jagdzeit und ist daher am 3.1. geschont. Regeln können je nach Bundesland variieren; hier gilt das bayerische Landesjagdrecht.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Auf welche der nachgenannten Wildtiere darf in Bayern am 3. Janua… | Jägerprüfung Bayern – GrünesAbi | GrünesAbi