BayernJagdpraxisBAY-JB-221-2025

Auf welche Innentemperatur müssen nach der Fleischhygieneverordnung zum Verzehr bestimmte Hasen und Enten alsbald nach ihrer Erlegung mindestens abgekühlt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: + 4 Grad Celsius.

  • A)0 Grad Celsius
  • B)+ 4 Grad Celsius
  • C)+ 7 Grad Celsius
Erklärung

Richtig ist +4 °C. Hasen und Enten zählen als Kleinwild; nach Tier-LMHV/EU-VO 853/2004 müssen Wildkörper von Kleinwild alsbald auf max. 4 °C Kerntemperatur heruntergekühlt werden, damit Keimwachstum gebremst und Verhitzen vermieden wird. 0 °C ist nicht gefordert (Gefriergefahr, Reifung stoppt), +7 °C gilt für Schalenwild (Großwild).

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