BayernJagdpraxisBAY-JB-32-2025

Auf welchen der nachgenannten Flächen ist die Anlage von Wildäckern nicht zulässig?

Kurze Antwort

Die Anlage von Wildäckern ist auf Magerrasen und Feuchtwiesen unzulässig, auf mehrjährig stillgelegten Ackerflächen hingegen zulässig.

  • A)Mehrjährig stillgelegte Ackerfläche
  • B)Magerrasen
  • C)Feuchtwiese
Erklärung

Magerrasen und Feuchtwiesen sind regelmäßig gesetzlich geschützte Biotope und dürfen nicht umgebrochen oder umgestaltet werden. Stilllegungsflächen dürfen als Wildäcker genutzt werden, sofern die übrigen Vorgaben (z. B. Pflegefristen) eingehalten werden.

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