Kurze Antwort
Richtig ist: Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde.
Richtig ist: auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde. Maßgeblich ist der Schussabgabeort, nicht der Todesort – der Abschuss wird dort angerechnet, wo die Jagdausübung ursächlich war. So wird die Abschussplanung weidgerecht und nachvollziehbar erfüllt.
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