BayernRechtBAY-RE-139-2025

Auf wessen Abschussplan ist ein Rehbock anzurechnen, der angeschossen in das Nachbarrevier überwechselt und dort verendet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde.

  • A)Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock verendet ist
  • B)Auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde
  • C)<p>Der Bock ist auf keinen Abschussplan anzurechnen; er zählt lediglich für den Gesamtabschuss der betreffenden Hegegemeinschaft</p>
Erklärung

Richtig ist: auf den Abschussplan des Reviers, in dem der Bock angeschossen wurde. Maßgeblich ist der Schussabgabeort, nicht der Todesort – der Abschuss wird dort angerechnet, wo die Jagdausübung ursächlich war. So wird die Abschussplanung weidgerecht und nachvollziehbar erfüllt.

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