BayernRechtBAY-RE-86-2025

Aus einem Wildgehege ist im August ein Damspießer entkommen, der sich im September in einem 8 km vom Park entfernten Revier einstellt. Darf der Revierinhaber diesen Damspießer ohne Abschussplan erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Auch entkommenes Damwild bleibt jagdbares Schalenwild und unterliegt der Abschussplanung; ohne genehmigten Abschussplan darf es nicht erlegt werden. Ein „Gehegeflüchtling“ wird nicht zum frei verfügbaren Stück und ist wie normales Damwild zu behandeln.

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