Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Auch entkommenes Damwild bleibt jagdbares Schalenwild und unterliegt der Abschussplanung; ohne genehmigten Abschussplan darf es nicht erlegt werden. Ein „Gehegeflüchtling“ wird nicht zum frei verfügbaren Stück und ist wie normales Damwild zu behandeln.
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