Kurze Antwort
Der Hund darf auf der Federwildschleppe noch zwei weitere Male erneut angesetzt werden.
Auf der Brauchbarkeitsprüfung ist bei Nichtfinden auf der Federwildschleppe ein erneutes Ansetzen bis zu zwei Mal zulässig. Damit erhält der Hund faire Chancen, die Arbeit ordnungsgemäß zu bewältigen.
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