Kurze Antwort
Richtig sind: Es handelt sich um eine Notwehrsituation. Sie handeln straffrei, wenn Sie der Frau helfen, den Angriff abzuwehren. Hierbei setzen Sie das am wenigsten schädliche oder gefährliche geeignete Mittel ein und Als der Angreifer Sie bemerkt, lässt er von der Frau ab, zieht eine Pistole und droht, Sie zu erschießen. Da es sich vermutlich um eine Notwehrsituation handelt und Sie keine andere Möglichkeit haben, den Angriff abzuwehren, handeln Sie straffrei, wenn Sie Ihre Jagdwaffe gegen den Angreifer einsetzen.
Richtig sind 2 und 4: Das ist Nothilfe – du darfst einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf die Frau abwehren, aber stets mit dem mildesten geeigneten Mittel. Droht der Täter dir unmittelbar mit einer Schusswaffe und gibt es kein milderes Mittel, ist der Schusswaffengebrauch als letztes Mittel gerechtfertigt. Aussagen 1 und 3 sind falsch: Kein Ausschluss der Notwehr wegen „fremden“ Opfers, und ein Schuss auf den flüchtenden Täter ist nicht mehr durch Notwehr gedeckt.
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