Kurze Antwort
Richtig ist: Das Stück sofort erlegen und anschließend die Untere Jagdbehörde benachrichtigen.
Das Stück zeigt bedenkliche Merkmale: stark verschmutzter Spiegel, Abgemagerung, geringe Flucht. Schwerkrankes oder krankgeschossenes Wild ist nach § 22a BJagdG unverzüglich zu erlösen, auch in der Schonzeit, um es vor vermeidbaren Leiden zu bewahren. Anschließend wird die Untere Jagdbehörde umgehend informiert. Options 2 und 3 sind zu langsam und weidwidrig.
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