BayernRechtBAY-RE-103-2025

Bei einem Reviergang im Februar sehen Sie ein schwaches Stück Rehwild mit verschmutztem Spiegel. Das Stück wirkt abgekommen und hat eine deutlich herabgesetzte Fluchtdistanz. Wie verhalten Sie sich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Stück sofort erlegen und anschließend die Untere Jagdbehörde benachrichtigen.

  • A)Das Stück sofort erlegen und anschließend die Untere Jagdbehörde benachrichtigen
  • B)Bei der Unteren Jagdbehörde zunächst einen Antrag auf Schonzeitabschuss stellen
  • C)Den Amtstierarzt informieren und dessen Anweisung einholen
Erklärung

Das Stück zeigt bedenkliche Merkmale: stark verschmutzter Spiegel, Abgemagerung, geringe Flucht. Schwerkrankes oder krankgeschossenes Wild ist nach § 22a BJagdG unverzüglich zu erlösen, auch in der Schonzeit, um es vor vermeidbaren Leiden zu bewahren. Anschließend wird die Untere Jagdbehörde umgehend informiert. Options 2 und 3 sind zu langsam und weidwidrig.

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