Kurze Antwort
Der Revierinhaber, in dessen Revier der Hase angeschossen wurde, muss ihn an den Inhaber des Nachbarreviers abliefern.
Der Hase darf nach dem Apportieren aufgenommen werden, bleibt aber dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers zu übergeben. Der Hundeführer darf sich den Hasen nicht aneignen.
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