BayernRechtBAY-RE-141-2025

Bei einer Treibjagd flüchtet ein krankgeschossener Hase über die Jagdreviergrenze und bleibt im Nachbarrevier verendet liegen. Welche der nachgenannten Handlungsweisen entsprechen den gesetzlichen Wildfolgebestimmungen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen, <p>Der Revierinhaber bringt den Hasen am Ende des Jagdtags dem Inhaber des betroffenen Nachbarreviers</p> und <p>Der Revierinhaber überschreitet mit seiner entladenen Flinte die Jagdreviergrenze und holt den Hasen</p>.

  • A)Der Revierinhaber überschreitet mit seiner entladenen Flinte die Jagdreviergrenze und holt den Hasen
  • B)Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen
  • C)Der Revierinhaber verkauft den Hasen am Schluss des Jagdtags mit der übrigen Strecke an den Wildbrethändler
  • D)Der Revierinhaber bringt den Hasen am Ende des Jagdtags dem Inhaber des betroffenen Nachbarreviers
Erklärung

Richtig, weil bei Wildfolge Niederwild (z. B. Hase) in Sichtweite hinter der Grenze geborgen werden darf: Der Jäger darf mit ungeladener Flinte kurz über die Grenze gehen oder den Hund zum Apport schicken. Das Stück darf aber nicht verwertet/verkauft werden; es ist dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers abzuliefern. Regeln können je nach Bundesland im Detail abweichen.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten