BayernWaffenkundeBAY-WK-227-2025

Bei welchen der nachgenannten Gefahrenlagen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) die Läufe der Schusswaffen zu entladen?

Kurze Antwort

Die Läufe müssen beim Besteigen eines Hochsitzes und beim Überwinden von Hindernissen entladen sein.

  • A)Besteigen eines Hochsitzes
  • B)Überwinden von Hindernissen
  • C)Schlechte Wetterverhältnisse
  • D)Pirschen im Hochgebirge
Erklärung

Die UVV Jagd (VSG 4.4) verlangt in solchen Gefahrsituationen entladene Patronenlager, um Unfälle zu vermeiden. Schlechte Witterung oder Pirschen im Hochgebirge begründen allein kein Entladen nach dieser Vorschrift.

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