Kurze Antwort
Richtig sind: Beim Enteneinfall am Wasser, Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild und Bei einer Drückjagd auf Rehwild.
Richtig sind Enteneinfall am Wasser, Treibjagd auf Schwarzwild und Drückjagd auf Rehwild, weil die Landesjagdgesetze für Such-, Drück-/Riegel- und Treibjagden sowie Jagd auf Feder-/Wasserwild den Einsatz brauchbarer Hunde in genügender Zahl vorschreiben. Bei Gamspirsch, Hasen-Ansitz und Lockjagd auf Fuchs besteht diese Pflicht nicht. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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