BayernRechtBAY-RE-145-2025

Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?

Kurze Antwort

Richtig sind: Beim Enteneinfall am Wasser, Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild und Bei einer Drückjagd auf Rehwild.

  • A)Bei der Gamspirsch
  • B)Beim Hasenauslauf (Ansitz auf Hasen)
  • C)Beim Enteneinfall am Wasser
  • D)Bei der Lockjagd auf den Fuchs
  • E)Bei einer Treibjagd auf Schwarzwild
  • F)Bei einer Drückjagd auf Rehwild
Erklärung

Richtig sind Enteneinfall am Wasser, Treibjagd auf Schwarzwild und Drückjagd auf Rehwild, weil die Landesjagdgesetze für Such-, Drück-/Riegel- und Treibjagden sowie Jagd auf Feder-/Wasserwild den Einsatz brauchbarer Hunde in genügender Zahl vorschreiben. Bei Gamspirsch, Hasen-Ansitz und Lockjagd auf Fuchs besteht diese Pflicht nicht. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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