Kurze Antwort
Der Abschuss ist innerhalb einer Woche nur beim Rotwild der Jagdbehörde zu melden.
Für Rotwild bestehen besondere Meldepflichten wegen Abschussplanung und Hegegemeinschaften. Bei den anderen Schalenwildarten ist eine Wochenfrist zur Abschussmeldung nicht vorgeschrieben.
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