BayernRechtBAY-RE-89-2025

Bei welcher Schalenwildart muss der Abschuss innerhalb einer Woche der Jagdbehörde gemeldet werden?

Kurze Antwort

Der Abschuss ist innerhalb einer Woche nur beim Rotwild der Jagdbehörde zu melden.

  • A)Rehwild
  • B)Schwarzwild
  • C)Gamswild
  • D)Rotwild
  • E)Damwild
  • F)Muffelwild
Erklärung

Für Rotwild bestehen besondere Meldepflichten wegen Abschussplanung und Hegegemeinschaften. Bei den anderen Schalenwildarten ist eine Wochenfrist zur Abschussmeldung nicht vorgeschrieben.

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