BayernRechtBAY-RE-38-2026

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Kurze Antwort

Der Jagdpachtvertrag ist bei der zuständigen unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

  • A)Bei der unteren Jagdbehörde
  • B)Bei der Gemeindeverwaltung
  • C)Beim Grundbuchamt
  • D)Beim Forstamt
  • E)Eine Anzeige ist nicht erforderlich
Erklärung

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag muss der Behörde angezeigt werden. Die Behörde kann ihn innerhalb von drei Wochen beanstanden.

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