BayernJagdpraxisBAY-JB-162-2025

Beim Ansitz auf Rotwild im September hat ein Jäger einen Familienverband aus Alttier, Schmaltier und Kalb in einem Altholz vor sich. Kalb und Schmaltier stehen verdeckt hinter den Bäumen, nur das Alttier steht schussgerecht. Kann er in der Annahme, dass das dann verwaiste Kalb vom Schmaltier weiter geführt wird, das Alttier unbesorgt erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, denn das Alttier führt in der Regel sein eigenes Kalb; wird das Leittier erlegt, verwaist das Kalb. Verwaiste Rotwildkälber werden meist vom Rudel abgeschlagen und kümmern oder gehen ein – ein Abschuss des Alttiers ohne sicheres Ansprechen von Kalb und Führung ist daher nicht weidgerecht. Regulierung kann je nach Bundesland abweichen; Grundsatz: erst Kalb, dann Muttertier, niemals das Leittier „auf Verdacht“.

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