Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn das Alttier führt in der Regel sein eigenes Kalb; wird das Leittier erlegt, verwaist das Kalb. Verwaiste Rotwildkälber werden meist vom Rudel abgeschlagen und kümmern oder gehen ein – ein Abschuss des Alttiers ohne sicheres Ansprechen von Kalb und Führung ist daher nicht weidgerecht. Regulierung kann je nach Bundesland abweichen; Grundsatz: erst Kalb, dann Muttertier, niemals das Leittier „auf Verdacht“.
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