Kurze Antwort
Ja, das Stück muss vor der Verwertung einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.
Bläuliche bzw. grünliche Verfärbungen an Bauch- und Brustfell sind bedenkliche Merkmale und deuten auf Verderb/Verhitzung hin. Bei solchen Auffälligkeiten ist eine amtliche Fleischuntersuchung verpflichtend, auch bei Eigenverbrauch.
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