BayernRechtBAY-RE-247-2025

Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?

Kurze Antwort

Ja, das Stück muss vor der Verwertung einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Bläuliche bzw. grünliche Verfärbungen an Bauch- und Brustfell sind bedenkliche Merkmale und deuten auf Verderb/Verhitzung hin. Bei solchen Auffälligkeiten ist eine amtliche Fleischuntersuchung verpflichtend, auch bei Eigenverbrauch.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten