BayernRechtBAY-RE-247-2025

Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein

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