Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, es bedarf eines Jagdscheines.
Richtig ist: Ja, es bedarf eines Jagdscheins. Die Ausübung der Jagd ist immer jagdscheinpflichtig (§ 15 BJagdG) – auch im eingezäunten Eigenjagdrevier und unabhängig von der Flächengröße. Eine bloße Erlaubnis des Eigentümers (mit/ohne Behörde) ersetzt den gültigen Jagdschein nicht.
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