BayernRechtBAY-RE-13-2025

Benötigen Sie bei der Jagd in einem eingegatterten Eigenjagdrevier von 100 ha zum Erlegen eines Keilers einen gültigen Jagdschein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, es bedarf eines Jagdscheines.

  • A)Nein, es genügt die Erlaubnis des Eigentümers
  • B)Ja, es bedarf eines Jagdscheines
  • C)Nein, es genügt die Erlaubnis des Eigentümers und der unteren Jagdbehörde
Erklärung

Richtig ist: Ja, es bedarf eines Jagdscheins. Die Ausübung der Jagd ist immer jagdscheinpflichtig (§ 15 BJagdG) – auch im eingezäunten Eigenjagdrevier und unabhängig von der Flächengröße. Eine bloße Erlaubnis des Eigentümers (mit/ohne Behörde) ersetzt den gültigen Jagdschein nicht.

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