BayernWaffenkundeBAY-WK-213-2025

Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?

Kurze Antwort

Richtig ist: Es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig.

  • A)Es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig
  • B)Nur für das Einschießen
  • C)Nur für das Anschießen
Erklärung

Richtig ist: Es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig. Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung ihre Waffe im Revier ein- und anschießen (§ 13 WaffG-Ausnahme für Jäger). Zusätzliche Genehmigungen sind dafür nicht erforderlich.

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