Kurze Antwort
Richtig ist: Es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig.
Richtig ist: Es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig. Jäger dürfen im Rahmen der befugten Jagdausübung ihre Waffe im Revier ein- und anschießen (§ 13 WaffG-Ausnahme für Jäger). Zusätzliche Genehmigungen sind dafür nicht erforderlich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.