BayernRechtBAY-RE-39-2025

Benötigt ein Jagdgast, der ohne Begleitung des Revierinhabers jagt, einen Jagderlaubnisschein?

Kurze Antwort

Ja, ein Jagdgast benötigt bei der Jagd ohne Begleitung des Revierinhabers einen Jagderlaubnisschein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Der Jagderlaubnisschein wird vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt. Er ist neben dem gültigen Jagdschein mitzuführen und muss auf den Namen des Jagdgastes lauten.

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