Kurze Antwort
Ja, ein Jagdgast benötigt bei der Jagd ohne Begleitung des Revierinhabers einen Jagderlaubnisschein.
Der Jagderlaubnisschein wird vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt. Er ist neben dem gültigen Jagdschein mitzuführen und muss auf den Namen des Jagdgastes lauten.
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