Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn Jagdschutzbefugnisse (z. B. das Töten wildernder Hunde und Katzen) stehen nur dem Jagdschutzberechtigten zu: dem Jagdausübungsberechtigten bzw. behördlich bestätigten Jagdaufseher. Eine einfache Jagderlaubnis für Niederwild überträgt keine Jagdschutzrechte auf den Jagdgast.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.