BayernRechtBAY-RE-147-2025

Berechtigt eine für den Abschuss von Niederwild ausgestellte schriftliche Jagderlaubnis den Jagdgast auch zur Tötung wildernder Hunde und Katzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, denn Jagdschutzbefugnisse (z. B. das Töten wildernder Hunde und Katzen) stehen nur dem Jagdschutzberechtigten zu: dem Jagdausübungsberechtigten bzw. behördlich bestätigten Jagdaufseher. Eine einfache Jagderlaubnis für Niederwild überträgt keine Jagdschutzrechte auf den Jagdgast.

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