Kurze Antwort
Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes gelten sowohl für Tiere in menschlicher Obhut als auch für wildlebende Tiere, einschließlich jagdbarer Arten.
Das Tierschutzgesetz schützt Tiere unabhängig davon, ob sie Haustiere oder wildlebend sind. Es gilt daher auch für Wild, das dem Jagdrecht unterliegt.
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