BayernRechtBAY-RE-222-2026

Betreffen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes nur Tiere, die sich in menschlicher Obhut befinden (Haustiere), oder auch wildlebende Tiere, also auch dem Jagdrecht unterliegende Tierarten?

Kurze Antwort

Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes gelten sowohl für Tiere in menschlicher Obhut als auch für wildlebende Tiere, einschließlich jagdbarer Arten.

  • A)Sie betreffen sowohl Haustiere wie auch wildlebende Tiere
  • B)Sie betreffen nur Haustiere
Erklärung

Das Tierschutzgesetz schützt Tiere unabhängig davon, ob sie Haustiere oder wildlebend sind. Es gilt daher auch für Wild, das dem Jagdrecht unterliegt.

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