Kurze Antwort
Die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers in Bayern im Flachland beträgt 81,755 Hektar.
Bayern weicht vom Bundesrahmen (75 ha) ab und setzt im Landesjagdrecht 81,755 ha fest. Diese höhere Mindestgröße gilt für das Flachland; im Hochgebirge beträgt sie 300 ha. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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