BayernRechtBAY-RE-28-2025

Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers in Bayern im Flachland!

Kurze Antwort

Die Mindestgröße eines Eigenjagdreviers in Bayern im Flachland beträgt 81,755 Hektar.

  • A)75 ha
  • B)81,755 ha
  • C)250 ha
  • D)300 ha
  • E)500 ha
Erklärung

Bayern weicht vom Bundesrahmen (75 ha) ab und setzt im Landesjagdrecht 81,755 ha fest. Diese höhere Mindestgröße gilt für das Flachland; im Hochgebirge beträgt sie 300 ha. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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