BayernRechtBAY-RE-29-2025

Bezeichnen Sie die Mindestgröße eines Gemeinschaftsjagdreviers in Bayern im Flachland!

Kurze Antwort

Richtig ist: 250 ha.

  • A)75 ha
  • B)81,755 ha
  • C)250 ha
  • D)300 ha
  • E)500 ha
Erklärung

Richtig ist 250 ha. Im bayerischen Flachland beträgt die Mindestgröße für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk 250 Hektar; die 81,755 ha gelten in Bayern als Mindestgröße für Eigenjagdbezirke (Flachland), nicht für Gemeinschaftsjagdreviere. Alle anderen Flächenangaben passen hier nicht zur gesetzlichen Vorgabe.

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