Kurze Antwort
Richtig ist: Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung.
Richtig ist „bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung“. Begründung: Die Streckenliste (Abschussliste) muss zeitnah geführt werden, damit Abschussplanung und behördliche Kontrolle sauber nachvollziehbar sind. Für Rehwild ist die Eintragung binnen einer Woche vorgeschrieben; längere Fristen (Monat/Ende Jagdjahr) wären weid- und verwaltungstechnisch zu spät.
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