BayernRechtBAY-RE-96-2025

Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erlegung einer Rehgeiß in die Streckenliste eingetragen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung.

  • A)Bis zum 3. Tag nach der Erlegung
  • B)Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung
  • C)Bis zum Ablauf des Monats, in dem die Rehgeiß erlegt wurde
  • D)Bis zum Ende des Jagdjahres
Erklärung

Richtig ist „bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung“. Begründung: Die Streckenliste (Abschussliste) muss zeitnah geführt werden, damit Abschussplanung und behördliche Kontrolle sauber nachvollziehbar sind. Für Rehwild ist die Eintragung binnen einer Woche vorgeschrieben; längere Fristen (Monat/Ende Jagdjahr) wären weid- und verwaltungstechnisch zu spät.

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