BayernWaffenkundeBAY-WK-195-2025

Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe – einer Bockbüchsflinte – eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Nein, zum Erwerb der ersten Langwaffe genügt der gültige Jahresjagdschein; eine zuvor ausgestellte Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Jäger dürfen Langwaffen mit Jagdschein erwerben. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ist die Eintragung in die Waffenbesitzkarte bei der Behörde zu veranlassen bzw. die WBK zu beantragen.

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