Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein ist richtig. Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen ersatzpflichtig. Der Dachs gehört nicht dazu, daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch. Hinweis: Landesrecht kann abweichen, üblich ist aber keine Ersatzpflicht.
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