BayernRechtBAY-RE-163-2025

Dachse verursachen in einem milchreifen Maisfeld Schaden. Handelt es sich dabei um einen nach dem Gesetz ersatzpflichtigen Wildschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein ist richtig. Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen ersatzpflichtig. Der Dachs gehört nicht dazu, daher besteht kein Wildschadensersatzanspruch. Hinweis: Landesrecht kann abweichen, üblich ist aber keine Ersatzpflicht.

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