Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Lungenwurmbefall beim Rehwild führt für sich allein nicht zur Genussuntauglichkeit; nur die Lunge ist zu verwerfen. Sind keine weiteren bedenklichen Merkmale vorhanden (keine Organveränderungen, Normalgewicht), darf das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung im Eigenverbrauch genutzt werden.
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