BayernRechtBAY-RE-133-2025

Darf der Besitzer eines Eigenjagdreviers wieder Kaninchen aussetzen, nachdem vor wenigen Jahren ein Myxomatose-Seuchenzug den bisher vorhandenen Bestand vernichtet hat?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein
  • B)Ja, mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde
  • C)Ja, ohne besondere Erlaubnis, da es sich um ein Eigenjagdrevier handelt
Erklärung

Richtig ist „Nein“. Nach Bundesjagdgesetz dürfen Wildkaninchen grundsätzlich nicht ausgesetzt werden (§ 28 Abs. 2 BJG) – auch nicht im Eigenjagdrevier und auch nicht mit behördlicher Genehmigung. Der frühere Seuchenzug (Myxomatose) ändert daran nichts.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten