BayernRechtBAY-RE-23-2025

Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Kurze Antwort

Nein, ein Revierinhaber darf einen Jagdgenossen ohne gültigen Jagdschein nicht mit dem selbstständigen Fangen von Raubwild beauftragen.

  • A)Ja, ohne weiteres
  • B)Ja, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
  • C)Nein
Erklärung

Für das selbstständige Fangen von Raubwild ist ein gültiger Jagdschein erforderlich. Eine behördliche Sondererlaubnis ersetzt diesen nicht.

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