Kurze Antwort
Nein, ein Revierinhaber darf einen Jagdgenossen ohne gültigen Jagdschein nicht mit dem selbstständigen Fangen von Raubwild beauftragen.
Für das selbstständige Fangen von Raubwild ist ein gültiger Jagdschein erforderlich. Eine behördliche Sondererlaubnis ersetzt diesen nicht.
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