Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, er darf nur nach durchgeführter Trichinenuntersuchung verzehrt werden.
Richtig ist Option 2: Der Dachskern (Körper des Dachses nach dem Abschwarten) darf nur nach negativer Trichinenuntersuchung verzehrt werden. Dachs ist ein Alles-/Fleischfresser und damit potenzieller Trichinenträger; ohne negativen Befund ist das Wildbret genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen (§ 2b Tier-LMHV).
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