BayernJagdpraxisBAY-JB-201-2025

Darf ein Dachskern, der keine bedenklichen Merkmale aufweist, vom Menschen verzehrt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, er darf nur nach durchgeführter Trichinenuntersuchung verzehrt werden.

  • A)Ja, er darf ohne Einschränkung verzehrt werden
  • B)Ja, er darf nur nach durchgeführter Trichinenuntersuchung verzehrt werden
  • C)Nein, er darf in keinem Fall verzehrt werden
Erklärung

Richtig ist Option 2: Der Dachskern (Körper des Dachses nach dem Abschwarten) darf nur nach negativer Trichinenuntersuchung verzehrt werden. Dachs ist ein Alles-/Fleischfresser und damit potenzieller Trichinenträger; ohne negativen Befund ist das Wildbret genussuntauglich und unschädlich zu beseitigen (§ 2b Tier-LMHV).

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