BayernWaffenkundeBAY-WK-229-2025

Darf ein Durchgehschütze seine Waffe mit separater Handspannung bei einer Bewegungsjagd auf Schalenwild geladen (Patronen im Patronenlager) mitführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Bei Bewegungsjagden dürfen Durchgehschützen keine geladene Waffe mitführen – auch nicht mit Handspanner. Grundsatz der UVV Jagd (VSG 4.4): Schusswaffen sind in solchen Lagen entladen zu führen; Handspannung ersetzt nicht das Entladen.

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