Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Bei Bewegungsjagden dürfen Durchgehschützen keine geladene Waffe mitführen – auch nicht mit Handspanner. Grundsatz der UVV Jagd (VSG 4.4): Schusswaffen sind in solchen Lagen entladen zu führen; Handspannung ersetzt nicht das Entladen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.