Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Unterladen ist im Kfz tabu: Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein, beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt müssen sie entladen sein. Auch mit leerem Patronenlager oder geöffnetem Verschluss gilt: keine Munition in der Waffe beim Besteigen des Fahrzeugs.
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