BayernWaffenkundeBAY-WK-220-2025

Darf ein Kraftfahrzeug mit unterladener Waffe bestiegen werden (Patronenlager frei)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, da sich kein Schuss lösen kann
  • B)Ja, wenn der Verschluss geöffnet ist
  • C)Nein
Erklärung

Nein. Unterladen ist im Kfz tabu: Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein, beim Ein- und Aussteigen sowie während der Fahrt müssen sie entladen sein. Auch mit leerem Patronenlager oder geöffnetem Verschluss gilt: keine Munition in der Waffe beim Besteigen des Fahrzeugs.

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