BayernRechtBAY-RE-228-2025

Darf ein Revierinhaber, der ein ausgemähtes Fasanengelege hat ausbrüten lassen, zwecks Aufzucht der Küken Eier der Roten Waldameise sammeln und verfüttern?

Kurze Antwort

Nein, das Sammeln und Verfüttern von Eiern der Roten Waldameise ist unzulässig.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Die Rote Waldameise steht unter besonderem Schutz des Naturschutzrechts. Selbst zur Aufzucht ausgebrochener Fasanenküken dürfen ihre Eier nicht entnommen oder verfüttert werden. Regulations may vary depending on the federal state.

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