Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, Saufänge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde angelegt und betrieben werden. Grund: Saufänge sind tierschutz- und sicherheitsrelevant; ihre Errichtung ist genehmigungspflichtig, auch wenn Schwarzwild starke Schäden verursacht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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