BayernRechtBAY-RE-55-2025

Darf ein Revierinhaber einen Saufang zur Reduzierung stark zu Schaden gehenden Schwarzwildes ohne jagdbehördliche Genehmigung errichten und/oder betreiben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, Saufänge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde angelegt und betrieben werden. Grund: Saufänge sind tierschutz- und sicherheitsrelevant; ihre Errichtung ist genehmigungspflichtig, auch wenn Schwarzwild starke Schäden verursacht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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