Kurze Antwort
Nein, das Gebiet einer Lachmöwenkolonie darf während der Brutzeit ohne behördliche Erlaubnis nicht zum Filmen des Aufzuchtgeschehens betreten werden.
Wild darf an seinen Brutstätten nicht unbefugt durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen gestört werden. Die Aufnahmen können die Lachmöwen während der Brut und Aufzucht beeinträchtigen.
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