BayernRechtBAY-RE-44-2026

Darf eine Person, die an Tierbeobachtungen interessiert ist, das Gebiet einer Lachmöwenkolonie während der Brutzeit ohne behördliche Erlaubnis betreten, um mit ihrer Videokamera Aufnahmen vom Aufzuchtgeschehen zu machen?

Kurze Antwort

Nein, das Gebiet einer Lachmöwenkolonie darf während der Brutzeit ohne behördliche Erlaubnis nicht zum Filmen des Aufzuchtgeschehens betreten werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Wild darf an seinen Brutstätten nicht unbefugt durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen gestört werden. Die Aufnahmen können die Lachmöwen während der Brut und Aufzucht beeinträchtigen.

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