BayernRechtBAY-RE-45-2025

Darf eine Person, die hobbymäßig Tiere filmt, das Gebiet einer Graureiherkolonie während der Brutzeit zwecks Verfilmung des Aufzuchtgeschehens ohne behördliche Erlaubnis betreten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Nach § 19a BJagdG ist es verboten, Wild an seinen Nist‑, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen zu stören. Kolonien brütender Graureiher dürfen daher in der Brutzeit ohne behördliche Erlaubnis nicht betreten werden.

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