Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Nach § 19a BJagdG ist es verboten, Wild an seinen Nist‑, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren oder Filmen zu stören. Kolonien brütender Graureiher dürfen daher in der Brutzeit ohne behördliche Erlaubnis nicht betreten werden.
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