BayernRechtBAY-RE-75-2025

Darf Rotwild in freier Wildbahn außerhalb der in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz näher bestimmten Rotwildgebiete gehegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist: Nein. In Bayern ist die Hege von Rotwild außerhalb der festgelegten Rotwildgebiete untersagt. Ziel ist, Rotwildvorkommen räumlich zu bündeln, Waldschäden zu begrenzen und Konflikte mit Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden.

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