Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. In Bayern ist die Hege von Rotwild außerhalb der festgelegten Rotwildgebiete untersagt. Ziel ist, Rotwildvorkommen räumlich zu bündeln, Waldschäden zu begrenzen und Konflikte mit Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden.
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