Kurze Antwort
Eine Verurteilung wegen einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann zum Entzug des Jagdscheins führen.
Eine solche Verurteilung kann Zweifel an der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit begründen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Jagdschein deshalb entzogen werden.
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