Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Außerhalb ausgewiesener Rotwildbezirke gilt Rotwild als Wechselwild ohne eigene Hegepopulation; dort besteht keine Abschussplanung für Rotwild. Ein schussreifer Rot-Schmalspießer darf daher im Rahmen der Jagdzeiten ohne Abschussplan erlegt werden. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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