BayernRechtBAY-RE-76-2025

Dem Inhaber eines 10 km von der Grenze eines Rotwildgebiets entfernten Niederwildreviers kommt beim Abendansitz im Juni ein Rot-Schmalspießer schussgerecht. Darf er ihn ohne Abschussplan erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Außerhalb ausgewiesener Rotwildbezirke gilt Rotwild als Wechselwild ohne eigene Hegepopulation; dort besteht keine Abschussplanung für Rotwild. Ein schussreifer Rot-Schmalspießer darf daher im Rahmen der Jagdzeiten ohne Abschussplan erlegt werden. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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